Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die App „UK digital“ des Evangelischen Presseverbandes für Westfalen und Lippe e.V.

1. All­ge­mei­nes

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die App „UK digital“, der digitalen Ausgabe der Ev. Zeitung UNSERE KIRCHE. Die App kann entweder auf der Homepage des Verlages oder über Drittstores (Apple App Store und Google Play Store) erworben werden. Für Inhalte, die über Drittstores verkauft werden, gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht. Die App ist ein Verlagsprodukt des Evangelischen Presseverband für Westfalen und Lippe e.V. (nachfolgend: Verlag).

Mit „UK digital“ (nachfolgend: App) sind alle Programme gemeint, die vom Verlag bereitgestellt und durch den Nutzer auf sein Endgerät (Smartphone oder Tablet-PC) heruntergeladen und über das Endgerät des Nutzers abgerufen werden. Webseiten, die über den Browser zugänglich sind, fallen nicht hierunter.

2. Ver­trags­schluss

Die Bestellung des Kunden stellt dabei lediglich ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar. Sofern der Kunde die App beim Verlag über dessen Online-Angebot bestellt, schickt der Verlag nach  Absenden der Bestellung eine E-Mail an den Kunden, die den Eingang der Bestellung beim Verlag bestätigt und deren Einzelheiten aufführt (Bestellbestätigung). Diese Bestellbestätigung stellt keine Annahme des Angebotes dar, sondern soll nur darüber informieren, dass die Bestellung beim Verlag eingegangen ist.

Der jeweilige Vertrag kommt bei einer Bestellung über das Online-Angebot des Verlages erst mit Übersendung der Auftragsbestätigung, spätestens jedoch mit Abrufbarkeit des digitalen Zeitungsangebots zustande. Mit Zustandekommen des Vertrages sind Lieferung, Zurverfügungstellung, Abnahme und Bezahlung für beide Vertragspartner rechtsverbindlich. Der Verlag ist berechtigt, Bestellungen des Kunden ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Preise enthalten die jeweilig gültige Mehrwertsteuer.

Minderjährige und nicht voll Geschäftsfähige sind nur mit Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter zumVertragsschluss berechtigt.

3. Zu­gang und Er­reich­bar­keit

a) Der Zugang zur App erfordert eine Anmeldung durch den Kunden im Store des jeweiligen Partners (Apple App Store oder Google Play Store). Der Partner ist weder für die bereitgestellte Software noch für die Inhalte der Zeitungs-App/PDF verantwortlich.

b) Die App ist grundsätzlich immer verfügbar. Neue Inhalte werden donnerstags bereitgestellt. Weder gibt der Verlag eine Garantie für die Erreichbarkeit, noch eine Gewährleistung dafür, dass durch die Benutzung der App bestimmte Ergebnisse erzielt werden können.

c) Der Verlag ist frei in der Wahl der technischen Mittel zur Erbringung der vereinbarten Leistung, insbesondere der eingesetzten Technologie und Infrastruktur. Der Verlag ist berechtigt, die technischen Mittel sowie die Ausführenden zu wechseln, soweit keine berechtigten Belange des Kunden dem entgegenstehen. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, erforderliche Mitwirkungshandlungen vorzunehmen, soweit diese für ihn zumutbar sind.

Um das Angebot vollständig nutzen, insbesondere die entsprechend angebotene App lesen und als PDF-Dokumente heruntergeladene Ausgaben speichern zu können, müssen beim Kunden bestimmte technische Mindestvoraussetzungen vorliegen,

  • eine funktionierende, marktübliche Internetverbindung.
  • das Programm Adobe Reader der Adobe Systems Inc. in der jeweils aktuellen Version oder ein vergleichbares Programm, das das Betrachten und Speichern von PDF-Dokumenten ermöglicht.
  • soweit nicht bereits vorinstalliert vorhanden, ist es notwendig, einen PDF-Reader zur im Apple App Store (iOS) oder im Google Play Store (Android) herunterzuladen und zu installieren. Zum Laden der einzelnen Ausgaben ist eine WLAN Anbindung ratsam.

d) Der Verlag weist den Kunden darauf hin, dass beim Abruf des Angebots aufgrund der Verwendung einer Internet- bzw. Telekommunikationsverbindung zusätzliche Verbindungskosten seitens des jeweiligen Internet- bzw. Serviceproviders und entsprechend der mit dem Provider und dem Kunden geschlossenen Vereinbarungen Kosten entstehen können.

e) Der Verlag kann den Zugang zur App beschränken, sofern die Sicherheit des Netzbetriebes, die Aufrechterhaltung der Netzintegrität, insbesondere die Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes, der Software oder gespeicherter Daten, die Interoperabilität der Dienste oder der Datenschutz dies erfordern.

f) Nur der beim Verlag registrierte Kunde persönlich ist berechtigt, das Verlags-Produktangebot über das ihm zugeteilte Kundenkonto in Anspruch zu nehmen. Der Kunde ist nicht befugt, anderen Personen die Nutzung zu ermöglichen. Der Kunde verpflichtet sich, etwaig mitgeteilte Passwörter, PINs o.ä. geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben. Sobald der Kunde Kenntnis davon hat, dass Dritte Zugriff auf ein Passwort hatten oder haben, ist er verpflichtet, unverzüglich eine Sperrung seines Kundenkontos mit einer E-Mail an den Kundenservice des Verlages zu veranlassen. Im Falle einer unbefugten Nutzung durch Dritte behält sich der Verlag vor, das Nutzerkonto vorübergehend zu sperren und Maßnahmen zur Verhinderung der unbefugten Nutzung (wie Änderung des Passworts) vorzunehmen.

g) Der Kunde ist verpflichtet, die App in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und unter Berücksichtigung der Rechte Dritter zu nutzen. Wird die App missbräuchlich oder unter Verstoß gegen die vertraglichen Vereinbarungen genutzt, so ist der Verlag berechtigt, die Leistungen für den Kunden zu sperren. Das Recht des Verlages zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.

h) Die Nutzer können von Zeit zu Zeit auch aufgefordert werden, die vom Verlag zur Verfügung gestellte Software zu aktualisieren, bzw. aktualisierte Versionen neu zu installieren, damit Inhalte vollständig angezeigt werden können. Ferner besteht die Möglichkeit, dass die Nutzer bestimmte Software Dritter installieren müssen, damit gewisse Inhalte korrekt angezeigt werden können. Der Nutzer ist verpflichtet, die Nutzungsbedingungen Dritter für die entsprechende Software einzuhalten.

4. Abo­preis und Zah­lung

Der Verlag bietet Abonnenten der Printausgabe die App zum vergünstigten Preis an. Bei Kündigung der jeweiligen Printausgabe entfällt auch automatisch der Bezug des vergünstigten UK digital-Abonnements. Bei Wunsch eines Weiterbezuges muss ein neues UK digital-Abonnement zu den geltenden regulären Abonnementpreisen kostenpflichtig neu bestellt werden.

Sollte während der Vertragslaufzeit eine Erhöhung des Nutzungsbeitrags eintreten, so ist der vom Zeitpunkt der Erhöhung an gültige Bezugspreis zu entrichten. Zur Bekanntmachung einer Bezugspreiserhöhung genügt die einmalige Veröffentlichung der neuen Preise in der korrespondierenden Printausgabe oder dem korrespondierenden Webauftritt. Die Benachrichtigung jedes einzelnen Abonnenten ist nicht möglich.

Der vergünstigte Jahresbeitrag in Höhe von 12,00 Euro (inkl. MwSt.) wird jeweils jährlich in voller Höhe in Rechnung gestellt.

Die Rechnungsstellung für das volle Jahresabonnement zum Preis von derzeit 60,00 Euro kann auf Wunsch auch monatlich, vierteljährlich, oder halbjährlich erfolgen.

Ein temporäres Stilllegen des Zugangs (Unterbrechung) mit Rückvergütung des anteiligen Nutzungsbeitrags ist nicht möglich.

5. Lauf­zeit und Kün­di­gung

Bei zeitlich nicht befristeten Abonnements läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit.

Die Kündigungsfrist für UK digital beträgt vier Wochen zum Monatsende. Wird das Print-Abonnement gekündigt, endet automatisch das Abonnement von UK digital mit Ablauf des Abrechnungszeitraumes.

Dem Verlag bleibt die Kündigung des UK digital-Abonnements mit sofortiger Wirkung aus wichtigem Grund vorbehalten.

Jede Kündigung hat, um wirksam zu sein, schriftlich zu erfolgen.

6. Zah­lungs­ver­zug

Soweit der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht rechtzeitig nachkommt oder geleistete Beträge zurückgebucht bzw. zurückbelastet werden, erhält der Kunde eine erste Mahnung zu den offenen Forderungen aus dem Abonnement. Befindet sich der Kunde auf diese Weise in Verzug, ist der Verlag berechtigt, den Zugang des Kunden zu seinem digitalen Zeitungsangebot zu sperren. Kommt der Kunde  weiterhin seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, wird der offene Betrag sofort und vollständig fällig und wird einem Inkassounternehmen übergeben. Erfolgt die Sperrung wegen offener Zahlungsforderungen und gleicht der Kunde diese aus, wird der Zugang wieder entsperrt. Weitere Ansprüche behält sich der Verlag vor.

7. Haf­tung

Der Verlag haftet im Falle von Schadenersatzansprüchen, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit einschließlich Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ihrer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Der Verlag haftet auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt wird. In diesem Falle ist die Haftung der Höhe nach auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleiben unberührt. Schadenersatzansprüche verjähren innerhalb von zwölf Monaten nach der Lieferung.

Soweit vorstehend nicht etwas Abweichendes vereinbart ist, ist die Haftung ausgeschlossen. Dies gilt auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Verlages. Der Kunde ist verpflichtet, die App in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und unter Berücksichtigung der Rechte Dritter zu nutzen. Wird die App missbräuchlich oder unter Verstoß gegen die vertraglichen Vereinbarungen genutzt, so ist der Verlag berechtigt, die Leistungen für den Kunden zu sperren. Das Recht des Verlages zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.

8. Da­ten­schutz

Der Verlag erhebt, verarbeitet und speichert Abonnementdaten zur Auftragsabwicklung, Pflege der laufenden Kundenbeziehung sowie zum postalischen Versand von Informationen zu Angeboten und Dienstleistungen. Die Daten werden stets nach den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes behandelt und Dritten nicht zugänglich gemacht. Mit der für die Auftragsabwicklung notwendigen technischen Durchführung der Datenverarbeitung werden jedoch teilweise externe Dienstleister beauftragt.

Der Verlag informiert seine Kunden auch telefonisch oder per E-Mail über eigene interessante Angebote und Dienstleistungen, sofern hierfür vorab eine ausdrückliche Einwilligung erfolgt ist. Mit der Durchführung werden teilweise externe Dienstleister beauftragt. Diese Einwilligungen können jederzeit ganz oder teilweise vom Kunden widerrufen werden. Widerrufe und datenschutzrechtliche Eingaben sind zu richten an: vertrieb@unserekirche.de

9. Nut­zungs­rech­te

Der Verlag behält sich sämtliche Rechte an den Inhalten vor. Die Inhalte der App dürfen ausschließlich für eigene private Zwecke (also keine Verbreitung in internen Firmennetzen oder im Internet, keine Datenbanknutzung, etc.) genutzt werden und auch außer in den engen Grenzen der urheberrechtlichen Ausnahmetatbestände weder vervielfältigt noch öffentlich zugänglich gemacht, noch archiviert, noch sonst wie urheberrechtlich genutzt oder verwertet werden.

Die bereitgestellte Software darf ausschließlich für eigene private Zwecke verwendet werden. Sie darf nur auf einem Gerät, welches dem Kunden gehört oder zur Verfügung gestellt wurde, sowie unter Berücksichtigung der in den Servicebedingungen des Apple App Stores bzw. Google Play Stores enthaltenden Nutzungsbedingungen verwendet werden.

10. Ge­währ­leis­tung

Der Verlag übernimmt keine Gewährleistung für die Funktionsfähigkeit der technischen Einrichtungen und Software, die von Dritten zur Verfügung gestellt wurde oder die durch Verhalten Dritter in ihrer Funktionsfähigkeit beeinträchtigt wurde. Eine Gewährleistung für den Umfang wird ebenfalls nicht übernommen. Der Verlag bemüht sich, den Zugang zu der App stets zur Verfügung zu halten. Sollte aufgrund von Leitungsstörungen im Internet oder als Folge höherer Gewalt oder als Folge von Arbeitskampfmaßnahmen digitales Zeitungsangebot nicht erscheinen können, besteht kein Anspruch auf Leistung, Minderung des Bezugspreises oder Schadensersatz. Im Falle vorübergehendender Bezugsunterbrechungen durch notwendige Wartungsarbeiten oder systembedingte Störungen des Internets bei Fremdprovidern oder fremden Nutzungsbetreibern sowie im Falle höherer Gewalt bestehen ebenfalls keine Ansprüche auf Leistung, Minderung des Bezugspreises oder Schadensersatz. Wir übernehmen keine Haftung für die ständige Verfügbarkeit der Onlineverbindung.

11. Än­de­run­gen der AGB

Über Änderungen der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird der Kunde auf der Homepage des Verlages (www.unserekirche.de) informiert. Widerspricht der Kunde den Änderungen ganz oder nur in Teilen nicht innerhalb von vier Wochen ab Bekanntgabe ausdrücklich, so erklärt er sich durch Schweigen mit den Änderungen einverstanden.

Gesonderte Vertragstexte, die zwischen den Parteien ausgetauscht würden, sind weder vom Verlag noch den Partneranbietern für die über das Portal geschlossenen Verträge vorgesehen. Der Inhalt der mit dem Verlag oder den Partneranbietern geschlossenen Verträge folgt daher aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie den vereinbarten Vertragsgegenständen. Der Verlag speichert insofern keinen „Vertragstext“ speziell zur Person des Kunden, der nach Vertragsschluss für den Kunden zugänglich wäre.

12. Schluss­be­stim­mun­gen

Der Erfüllungsort ist Bielefeld. Sitz des Verlages ist Bielefeld. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Verlages. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nichtkaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nichtkaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnort oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen werden durch solche wirksamen Regelungen ersetzt, die den angestrebten wirtschaftlichen und rechtlichen Zweck weitgehend erreichen.

Stand: März 2024

Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Anzeigenwesen

  1. Anzeigenaufträge sind im Zweifel innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzuwickeln.
  2. Die in der Anzeigenpreisliste bezeichneten Nachlässe werden nur für die innerhalb eines Jahres in der Druckschrift erscheinenden Anzeigen eines Werbungstreibenden gewährt. Die Frist beginnt mit dem Erscheinen der ersten Anzeige. Bei der Belegung von Bezirks- bzw. Teilausgaben oder sonstigen Verlagsdruckschriften mit eigenen Preisen ist ein gesonderter Abschluss für die betreffende Ausgabe oder Kombination zu tätigen. Sofern außerdem für die Gesamtausgabe ein Auftrag vorliegt, wird für die Nachlassabrechnung der Bezirks bzw. Teilausgaben die Abnehmemenge der Gesamtausgabe hinzugerechnet.
  3. Der Werbungstreibende hat rückwirkenden Anspruch auf den seiner tatsächlichen Abnahme von Anzeigen innerhalb Jahresfrist entsprechenden Nachlass wenn er zu Beginn der Frist einen Auftrag abgeschlossen hat, der auf Grund der
    Preisliste zu einem Nachlass von vornherein berechtigt. Die Ansprüche auf Nachvergütung oder Nachbelastung entfallen, wenn sie nicht binnen drei Monaten nach Ablauf des Abschlussjahres geltend gemacht werden.
  4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zurückzuvergüten. Die Rückvergütung entfällt, wenn die Nichterfüllung in höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht oder wenn der Auftraggeber im Falle von Preiserhöhungen, statt ein ihm vorbehaltenes oder später eingeräumtes Rücktrittsrecht auszuüben, den Vertrag zu den neuen Preisen bis zur Erreichung des ursprünglich vereinbarten Auftragswertes fortsetzt.
  5. Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millimeterzeilen dem Preis entsprechend in Anzeigen-Millimeter umgerechnet.
  6. Für die Aufname von Anzeigen in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift wird keine Gewähr geleistet, es sei denn, dass der Auftraggeber die Gültigkeit des Auftrages ausdrücklich davon abhängig gemacht hat.
  7. Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens zwei Seiten an den Text und nicht an andere Anzeigen angrenzen. Anzeigen, die auf Grund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden im Verlag als solche
    deutlich kenntlich gemacht.
  8. Der Verlag behält sich vor, Anzeigen- und Beilagenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheiltlichen Grundsätzen des Verlages abzulehnen. Dies gilt auch für Aufträge, die an den Schaltern der Geschäftsstellen, bei Annahmestellen oder bei Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteiles der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
  9. Für die rechtzeitige lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die drucktechnisch einwandfreie Wiedergabe der Anzeige.
  10. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Weitergehende Haftungen für den Verlag sind ausgeschlossen. Reklamationen müssen innerhalb 4 Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden. Für Fehler aus telefonischen Übermittlungen jeder Art übernimmt der Verlag keine Haftung.
  11. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichem Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Sendet der Auftraggeber den ihm rechtzeitig übermittelten Probeabzug nicht fristgemäß zurück, so gilt die Genehmigung zum Druck als erteilt.
  12. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die tatsächliche Abdruckhöhe der Preisabrechnung zu Grunde gelegt.
  13. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, werden Rechnung und Beleg sofort, spätestens aber vierzehn Tage nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen, vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine kürzere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt.
  14. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in Höhe von 1 v. H. über dem jeweils gültigen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Vertrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Konkursen und Zwangsvergleichen entfällt jeglicher Nachlass. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen, ohne dass hieraus dem Auftraggeber irgendwelche Ansprüche gegen den Verlag erwachsen.
  15. Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenausschnitt. Wenn Art und Umfang des Anzeigenauftrages es rechtfertigt, werden mindestens zwei Kopfbelege oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht
    mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Aufnahmebescheinigung des Verlages.
  16. Kosten für erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen und für lieferung bestellter Druckstöcke, Matern und Zeichnungen hat der Auftraggeber zu bezahlen.
  17. Aus einer Auflagenminderung kann nur dann ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt das mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die in der Preisliste oder auf andere Weise zugesicherte durchschnittliche Auflage oder – wenn eine Auflage nicht zugesichert ist – die durchschnittlich verkaufte (bei Fachzeitschriften gegebenenfalls die durchschnittlich tatsächlich verbreitete) Auflage des vergangenen Kalenderjahres unterschritten wird, und zwar
    bei einer Auflage bis zu 50 000 Exemplaren um 20 v. H.
    bei einer Auflage bis zu 100 000 Exemplaren um 15 v. H.
    bei einer Auflage bis zu 500 000 Exemplaren um 10 v. H.
    bei einer Auflage über 500 000 Exemplaren um 5 v. H.
    Darüber hinaus sind etwaige Preisminderungs- und Schadenersatzansprüche ausgeschlossen, wenn der Verleger dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte.
  18. Bei Ziffernanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Er übernimmt darüber hinaus keine Haftung. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Ziffernanzeigen werden nur auf dem normalen Postwege weitergeleitet. Die Eingänge und Ziffernanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein. Der Verlag behält sich im Interesse und zum Schutz des Auftraggebers das Recht vor, die eingehenden Angebote zur Ausschaltung von Missbrauch des Zifferndienstes zu Prüfzwecken zu öffnen. Zur Weiterleitung von geschäftlichen Anpreisungen und Vermittlungsangeboten ist der Verlag nicht verpflichtet.
  19. Matern werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages.
  20. Erfüllung und Gerichtsstand für beide Teile ist Bielefeld.
    Zusätzliche Geschäftsbedingungen des Verlages
    a) Es werden nur Anzeigen aufgenommen, die inhaltlich in den Rahmen des
    Blattes passen.
    b) Bei fernmündlich aufgegebenen Anzeigen oder Änderungen übernimmt der
    Verlag keine Haftung für die Richtigkeit der Wiedergabe.
    c) Im Falle höherer Gewalt erlischt jede Verpflichtung auf Erfüllung von Aufträgen
    und Leistungen von Schadenersatz. Insbesondere wird auch kein Schadenersatz
    für nicht veröffentlichte oder nicht rechtzeitig erschienene Anzeigen geleistet.